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Schwarzangeln
Den einen oder anderen mag es bestimmt verwundern, wieso die Strafen hierauf so hoch sind. Das hat jedoch einen durchaus berechtigten Grund. Unter anderem wird Schwarzangeln auch als Fischwilderei bezeichnet. Es geht nämlich vorwiegend um den Natur- und Tierschutz. Es soll verhindert werden, dass die heimischen Fischbestände aussterben. Deshalb ist eine Lizenz so wichtig. Der Angelschein soll nicht nur als Nachweis dienen, dass man legal fischen darf. Er ist auch eine Bestätigung dafür, dass man sich bewusst ist, zu welchen Zeiten bestimmte Fische geangelt werden dürfen. Zusätzlich dazu, kann es aber noch andere Einschränkungen geben. Daher ist es wichtig, dass man sich mit dem Thema gut auseinandersetzt. Wenn man allerdings mit einem Freund unterwegs ist, welcher über einen Angelschein verfügt, darf man diesem in gewissen Dingen assistieren. Beispielsweise beim Käschern des bereits gefangenen Fisches. Dennoch sollte man eventuell auch das anfragen.
Der Fischereierlaubnisschein
Hierbei handelt es sich nicht um den Angelschein! Der Fischereierlaubnisschein ist aber nicht weniger wichtig. Um legal Fischen zu dürfen, benötigt man auch diese Erlaubnis. Diese kann man in der Regel von Privatpersonen erwerben, die im Besitz der jeweiligen Gewässer sind. Ein Schwarzfischen ohne Berechtigung in entsprechenden Gewässern, kann selbst mit Angelschein hohe Strafen mit sich ziehen. Meistens hält dieser Schein aber nur einen oder mehrere Tage. Eine potentielle Möglichkeit, um langfristig Zugang auf bestimmte Gewässern zu haben, ist der Beitritt in einem Verein. In der Regel zahlt man hier einen Monats- oder Jahresbeitrag und kann in allen Gewässern des Vereins angeln. Wer diesen Sport regelmäßig betreibt, sollte auf diese Option zurückgreifen.
Was für Strafen können verhängt werden?
Die möglichen Strafen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein können hohe Geldstrafen verhängt werden. Dabei handelt es sich keineswegs um kleine überschaubare Beträge. Bußgelder von 5000 bis 75000 Euro sind möglich. Da sollte man es sich doch glatt zweimal überlegen, ob einem selbst ein stattlicher Hecht dieses Risiko wert ist. In Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Sache sogar noch ernster. Hier gilt das Schwarzangeln als Straftat. Neben hohen Geldbußen, können Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Die Situation im Ausland
Auch im Ausland gibt es bestimmte Regeln. Daher ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld über die bestehenden Gesetze informiert. Einen gültigen Angelschein, muss man hier in der Regel dennoch nicht mitführen. Besonders dann nicht, wenn man touristisch unterwegs ist. Viel wichtiger ist hier ein Fischereierlaubnisschein. Angelt man ohne diesen, kann es auch im Ausland zu Geld- oder Freiheitsstrafen kommen. In Polen ist beispielsweise eine Erlaubnis vom PZW (Polnischer Anglerverband) hilfreich. Diesem gehören nämlich der Großteil der in Polen befindlichen Gewässer. Die Angelkarte kann bequem direkt beim Verein erworben werden. Schon hat man Zugang auf eine Vielzahl von Gewässern. In Frankreich hingegen ist das ganze sogar noch entspannter. Nur für Binnenseen, Flüsse und Kanäle, muss man sich hier eine Lizenz einholen. An offenen Küsten ist das Angeln dafür frei. Dennoch ist es wichtig, dass bestehende Schonzeiten eingehalten werden. Ansonsten kann es zu Problemen kommen.
[stextbox id=“info“]Wir empfehlen jedem Angler, sich ausreichend über bestehende Gesetze zu informieren. Da sich diese von Zeit zu Zeit ändern können, ist es wichtig stets aktuell zu bleiben. Ansonsten kann ein erfreulicher Angelausflug schnell im Desaster enden. Das wollen Sie nicht und wir genau so wenig.[/stextbox]