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Was genau versteht man unter Gewässerverschmutzung?
Unter Gewässerverschmutzung versteht man die Verunreinigung diverser Gewässer. Dazu zählen Bäche, Flüsse, Seen und Meere. Aber auch die Grundwasserverunreinigung, fällt unter den Begriff der Gewässerverschmutzung. Gerade in Ländern, welche nicht über ausreichend Möglichkeiten zum konformen Reinigen verfügen, ist Wasserverunreinigung ein ernstzunehmendes Problem. In Deutschland und auch vielen anderen Ländern der Europäischen Union, verfügen nahezu alle Städte und Dörfer über Kläranlagen. Diese können den Großteil der Verunreinigung entfernen, wodurch die Gewässergüte steigt. Einige Schadstoffe, können aber oftmals nicht gänzlich entfernt werden, weswegen ein gewisser Verunreinigungsgrad bestehen bleibt. Dieser ist aber in der Regel vergleichsweise gering. Daher geht die Wasserverschmutzung in entsprechenden Regionen zurück.
Problematische Verschmutzung der Meere
Bei Meeren gestaltet sich die Reinigung natürlich wesentlich schwieriger, als bei anderen Gewässern der Fall ist. Zudem sind die Risiken einer enormen Verschmutzung, hier oftmals wesentlich höher. Verunreinigung durch die Cyanidfischerei, sind dabei sogar noch das geringste Problem. Eine weit größere Gefahr geht von Öltankern und Ölplattformen aus. Sollte es hier zu einem unerwarteten Unfall kommen, sind die Auswirkungen verheerend. Nicht nur Fische und andere im Wasser befindliche Lebewesen sterben, sondern auch Wasservögel haben unter dem Ölteppich zu leiden und verenden nicht selten tödlich. Hinzu kommen natürlich Verunreinigungen durch Müll und sonstige Schadstoffe. Besonders die Gewässerverunreinigung im Nordpazifik ist erschreckend und ein ernstzunehmendes Problem.
Unterschiedliche Arten von Verschmutzung
Grundlegend wird zwischen zwei unterschiedlichen Verschmutzungsformen unterschieden. Diese bezeichnet man als direkte und indirekte Gewässerverschmutzung. Die Begriffe lassen sich dabei wie folgt erklären.
Direkte Gewässerverschmutzung
Unter der direkten Gewässerverschmutzung, fällt ein unmittelbares Eindringen von Schadstoffen ins Wasser. Das können beispielsweise Abwässer von Fabriken oder abgeleitete Abwässer aus der Kanalisation sein. Bei dieser Form der Verschmutzung handelt es sich meistens um genehmigte Verschmutzung. Die Verantwortlichen besitzen also eine Genehmigung, die diesen das Nutzen des Gewässers erlaubt. Meist wird die hiermit verbundene Schadstoffbelastung auf ein Maximum beschränkt. Es existieren also gewisse Grenzwerte. Inwiefern diese allerdings tatsächlich eingehalten werden, ist fraglich und kann mitunter auch nur schwer nachgewiesen werden. Eine entsprechende Verschmutzung kann also durchaus zu starken ökologischen Schäden führen, wenngleich diese rechtlich gesehen unbedenklich ist.
Indirekte Gewässerverschmutzung
Im Gegensatz zu der direkten Gewässerverschmutzung, gelangt die indirekte nicht mittelbar in die Gewässer. Ursachen für indirekte Gewässerverschmutzung können unter anderem stark gedüngte landwirtschaftliche Flächen, Straßenabwässer und Luftverschmutzung sein. Diese gelangt dabei meist durch starke Regenfälle in die Gewässer. Aber auch mögliche Katastrophen fallen unter die indirekte Gewässerverschmutzung. Das kann beispielsweise ein umgekippter Lastwagen sein, der große Mengen Öl oder Chemikalien transportiert hat. Damit die indirekte Gewässerverschmutzung weitgehend eingedämmt wird, gibt es spezielle Maßnahmen und Auflagen. Unter letztere Fallen unter anderem Richtlinien für Landwirte, die Höchstwerte zur Nutzung von Dünger festlegen.
Es ist durchaus fraglich, wie intensiv die nötigen Kontrollen tatsächlich ausfallen. Während bestehende Regelungen bei bestimmten Gewässern sehr streng gehandhabt werden, so ist das noch lange nicht bei jedem Gewässer der Fall. Gerade kleineren Gewässern, wird eine zu geringe Beachtung geschenkt. Handelt es sich allerdings um Wasserschutzgebiete, die der Trinkwasserversorgung dienen, sieht das Ganze schon ganz anders aus. Hier sind die Kontrollen sehr streng, was natürlich auch sehr wichtig ist.
Rechtliche Grundlagen zur Gewässerverschmutzung
Die Wasserverunreinigung fällt unter § 324 StGB und gilt als Straftat. Dabei wird nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln bestraft. Auch der bloße Versuch wird unter Strafe gestellt. Darunter fallen alle Verunreinigung eines Gewässers, aber auch nachteilige Veränderung derer Eigenschaften. Der Tatbestand wird dabei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Bei einer fahrlässigen Handlung sind es bis zu 3 Jahre und eine Geldstrafe. Angesichts der Tatsache, was für erhebliche Folgen ein derartiger Eingriff haben kann, sind die möglichen Strafen sogar noch vergleichsweise harmlos. Das liegt allerdings im Auge des Betrachters. Bei der Gewässerverunreinigung handelt es sich um das zweithäufigste Umweltdelikt. Leider beträgt die Aufklärungsquote gerade einmal 20%. Das heißt wiederum, dass der Großteil der Umweltsünder ungestraft davonkommt.